LAUDA macht mobil: Das Familienunternehmen mit Stammsitz in Lauda-Königshofen und Weltmarktführer für exakte Temperaturen, öffnet seine Dienstwagenflotte für die Öffentlichkeit.
Mit dieser innovativen und nachhaltigen Mobilitätslösung können Sie ganz einfach über Ihr Smartphone freie Dienstwägen des Unternehmens günstig buchen und direkt losfahren - von einer bis zu 36 Stunden.
Einfache Bedienung über das Smartphone
Die Nutzung des LAUDA Carsharing-Dienstes gestaltet sich einfach: Alles wird über das Smartphone geregelt, auf das man die App unseres Partners evemo herunterlädt. Damit lässt sich der Wagen anmieten, öffnen, schließen und wieder zurückgeben.
Buchen, Einsteigen, Losfahren
Unter lauda.evemo.app/login oder über QR-Code registrieren, evemo-App herunterladen und einloggen, Zeitraum und Fahrzeug auswählen – buchen. Fertig!
Die Registrierung und Anmeldung zum LAUDA Carsharing erfolgt über unseren Partner evemo
Mit der evemo-App haben Sie Ihre Buchungen jederzeit im Blick. Sie sehen in Echtzeit die verfügbaren Fahrzeuge und können die durch Sie gebuchten Autos einfach per App auf Ihrem Smartphone öffnen und verschließen, Buchungen starten und beenden. Der aktuelle Kilometerstand wird zudem direkt vom Auto an die App gemeldet.
Voraussetzungen:
Um das Carsharing nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Weitere Bestandteile des Vertrages sind außerdem:
Mietvertrag/Buchung:
Die Fahrzeuge werden durch den Kunden unter Angabe des Nutzungszeitraums im eigenen Namen gebucht. Damit kommt ein Einzelmietvertrag zustande, zu dem die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Angaben im Bordbuch gehören.
Die Buchungsdauer sollte auf das Notwendigste beschränkt werden und das Fahrzeug muss bei Buchungsende wieder am vereinbarten Standort abgestellt sein.
Die Buchungsdauer beträgt mindestens eine Stunde und höchstens 36 Stunden.
Der Buchungszeitraum beginnt und endet jeweils zur vollen Viertelstunde.
Ist das gewünschte Fahrzeug belegt, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Kostenübersicht:
Änderungen vorbehalten
Fahrzeugnutzung:
Die Nutzenden sind verpflichtet das Auto schonend und zweckmäßig zu behandeln und sich im Sinne der Betriebs- und Verkehrssicherheit zu verhalten. Alle für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie die Herstellerbetriebsanleitung und die Regelungen im Bordbuch sind einzuhalten.
Versicherung:
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert und hat einen Pannenschutzbrief. Die Selbstbeteiligung ist im geltenden Nutzungsvertrag geregelt.
AGB:
Alle aktuell geltenden Bedingungen können dem jeweils gültigen Carsharing-Vertrag entnommen werden.
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