GARANTIEBEDINGUNGEN

der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG

Sie haben ein Qualitätsprodukt von LAUDA erworben, für das wir Ihnen die folgende

 

HERSTELLERGARANTIE FÜR NEUGERÄTE

anbieten. 

 

Durch diese Garantie wird die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers des Gerätes nicht berührt. Ihre gesetzlichen Mängelrechte können Sie unabhängig von dieser Garantie gegenüber dem Verkäufer geltend machen. 

 

 

GARANTIEBEDINGUNGEN

 

1. Die Garantie wird wirksam, wenn Sie sich als Endkunde bei uns binnen drei Monaten ab Auslieferung eines Neugeräts durch einen unserer autorisierten Partner in einem von der Garantiezusage erfassten Land (vgl. die Liste Ziff. 5) unter Angabe Ihrer Unternehmens-, Namens- und Adressdaten, der Geräteidentifikation (Seriennummer), der eingesetzten Temperierflüssigkeit und des Lieferbeleges unter www.lauda.de registrieren lassen. Endkunde ist, wer ein Gerät nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt. Die Garantie ist nicht übertragbar. 

 

2. Die Garantie gilt ausschließlich für folgende Gerätelinien:

  • Alpha
  • ECO
  • Hydro
  • Integral
  • LOOP
  • Microcool
  • PRO
  • Proline
  • Proline Kryomate
  • Ultracool
  • Ultratemp
  • Universa
  • Variocool
  • Versafreeze

Ein Gerät kann maximal drei Jahre nach Produktionsdatum registriert werden.

 

3. Während der Garantiezeit von fünf Jahren ab Auslieferung des Neugeräts durch den autorisierten Partner beheben wir nachweislich bei Auslieferung bestehende wesentliche Material- und/oder Herstellungsmängel, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung des Mangels und während der Garantiezeit gemeldet werden. Die Mängelbehebung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung eines mangelfreien Gerätes. Ersetzte Teile oder Geräte werden unser Eigentum. Transportkosten werden nicht übernommen.

Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht. Insbesondere werden durch diese Garantie keine Schadensersatzansprüche gegen uns begründet.

 

4. Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie ist, dass der Kunde nachweislich 

  • ausschließlich original LAUDA Temperierflüssigkeiten in dem Gerät eingesetzt hat (gilt nicht für die Gerätelinien Hydro oder Versafreeze),
  • das Gerät bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Installations-, Montage- und Betriebsanleitungen genutzt hat und
  • alle vorgeschriebenen Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt hat. Dazu gehört insbesondere die geeignete Güte des eingesetzten Zentralkühlwassers und der Temperierflüssigkeit.   

Nicht unter die Garantie fallen der natürlichen Abnutzung unterliegende Verschleißteile, nicht von uns verschuldete Transportschäden sowie Schäden durch Reparaturen oder Eingriffe von Personen, die hierzu von uns nicht ermächtigt wurden. Nicht von der Garantie erfasst werden Anbau- und Zubehörteile (wie Kabel, Stecker, Schläuche, Adapter etc.), die gesondert zu dem Neugerät gekauft werden müssen.

 

5. Die Liste der von der Garantiezusage erfassten Länder und der dortigen autorisierten Partner steht unter www.lauda.de/de/garantiebedingungen/teilnehmende zur Verfügung. Wird ein Gerät, das die technischen Voraussetzungen (z. B. Spannung, Frequenz) dafür aufweist und für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet ist, von dem Endkunden in ein anderes, von der Garantiezusage erfasstes Land verbracht und dort betrieben, kann die Garantie dort in Anspruch genommen werden. Bei Verbringung in ein nicht von der Garantiezusage erfasstes Land erlischt die Garantie.

 

6. Im Garantiefall ist unter Übersendung einer nachvollziehbaren Beschreibung des Mangels Kontakt mit dem LAUDA Service Center aufzunehmen. Die Garantieleistung erfolgt an unserem Standort in D - Lauda-Königshofen oder bei dem für das Land des Endkunden zuständigen autorisierten Partner von LAUDA. LAUDA teilt dem Endkunden unter Zuteilung einer entsprechenden Servicenummer unverzüglich mit, wo die Garantieleistung erfolgt.

Das Gerät ist dafür von dem Endkunden an den von LAUDA benannten, für den Sitz des Endkunden zuständigen Servicepartners auf eigene Kosten und Gefahr zu übersenden. Der Endkunde trägt auch die Rücksendekosten.

Hat der Endkunde das Gerät mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst wie gefährlichen Stoffen eingesetzt, muss er es vor der Übersendung reinigen und auf Anforderung eine Unbedenklichkeitserklärung abgeben.

Garantieleistungen vor Ort bei dem Endkunden sind nur möglich, wenn alle anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Transportkosten kostenpflichtig gesondert beauftragt werden. 

 

7. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Das gilt auch, wenn Ersatzteile oder ein Ersatzgerät geliefert werden. 

 

8. Dieses Garantie unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Endkunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Endkunden zuständige Gericht anzurufen. 

 

Garantiebedingungen der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG
Laudaplatz 1, D - 97922 Lauda-Königshofen

 

Stand: 03 2025

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