Nachfolgend sind die für LAUDA Anlagen relevanten Richtlinien und Zertifizierungen aufgeführt und näher erläutert.
Zur Zertifizierung arbeitet LAUDA mit qualifizierten Lieferanten und akkreditierten Prüfstellen zusammen. Um dabei einen reibungslosen Zertifizierungsprozess zu gewährleisten, sind eine lückenlose Dokumentation aller Einzelbauteile sowie notwendige Sicherheitseinrichtungen der Anlage erforderlich.
In Europa unterliegen die Anlagen von LAUDA einer Reihe von Richtlinien:
Alle Heiz- und Kühlsysteme können gemäß den neusten Richtlinien der eurasischen Zollunion zertifiziert werden. Die aktuellen Mitgliedstaaten sind:
Die für LAUDA relevanten Richtlinien sind im Einzelnen:
Insbesondere der nordamerikanische Markt erfordert eine ASME Zertifizierung aller Druckbehälter. Diese Behälter erhalten nach erfolgreicher Überprüfung den sogenannten U-Stamp. Wenn erforderlich beschafft LAUDA Druckbehälter mit dieser Qualifikation.
Alle LAUDA Anlagen werden mit integriertem Schaltschrank geliefert. Für den nordamerikanischen Markt gelten hier die Richtlinien der UL 508A. LAUDA kann die Schaltschrankfertigung gemäß diesen Richtlinien durchführen und die Schaltschränke von einer benannten Stelle nach UL 508A zertifizieren lassen.
Zur Einfuhr von Druckbehältern nach China ist eine vorherige Registrierung bei der in Peking ansässigen SELO Behörde nötig. Hierfür arbeitet LAUDA mit registrierten Lieferanten von Behältern zusammen. Die registrierten Komponenten werden entsprechend am Typenschild gekennzeichnet.
Die koreanische Organisation KOSHA überprüft die Sicherheit von Maschinen und Anlagen die in Korea betrieben werden. In Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüfstellen werden alle LAUDA Unterlagen bei der KOSHA zur Überprüfung eingereicht. Nach Bestätigung der Konformität wird die LAUDA Anlage mit dem KC mark ausgeliefert.
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